Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland Art 5:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und
Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein
zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die
Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch
Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet
nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften
der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum
Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur
Verfassung.
Willkommen auf meiner persönlichen
Nachrichtenseite
Ohne jegliches
kommerzielle Interesse möchte ich auf dieser Seite meine Meinung
zu überwiegend gesellschaftlichen Fragen äußern und so (m)einen
kleinen Beitrag zur politischen Willensbildung in unserem
Gemeinwesen leisten.